Hier möchten wir Euch auszugsweise mit den wichtigsten Regeln der DTU Sportordnung vertraut machen. Diese gelten sowohl für die Volks-Distanz, inkl. Staffeln als auch für den Olympischen Triathlon:
§6 Umweltschutz
Wettkampfteilnehmer sind verpflichtet durch ihr Verhalten und ihre Ausrüstung
größtmögliche Rücksichtnahme auf die Umwelt zu nehmen. Bereits im Vorfeld und besonders im Verlauf der Veranstaltung. Das gilt auch für betreuendes Helferpersonal.
Wir bitten Euch, aus Rücksicht auf den Pächterverein, die Attenhausener Baggerseen nicht für die Schwimmvorbereitung auf den Triathlon zu nutzen.
§7 Grundregeln
Sportliche Fairness
Regelwidrige Benutzung von Kommunikationsgeräten wird mit Disqualifikation geahndet
Vorgegebenem Streckenverlauf ist zu folgen...bei Aufgabe des Wettkampfes ist die Startnummer beim nächsten erreichbaren Offiziellen abzugeben.
Annahme fremder Hilfe, auch anderer Wettkampfteilnehmer, ist verboten. Ausnahme: Notfälle
Keine Betreuung zu Fuß oder mittels Fahrzeug (Voraus- oder Nebenherfahren/-laufen, Reichen von Verpflegung/Getränken, Schwämmen und/oder Bekleidungsstücken)
Wettkampfteilnehmer sollen ihren Mitwettkämpfern, Kampfrichtern, Helfern und Zuschauern mit Höflichkeit, Anstand und Respekt begegnen
Das Entsorgen von Gegenständen außerhalb von Verpflegungs- oder Wegwerfzonen ist untersagt.
Diese „Littering Zones“ werden beschildert sein. Nichtbeachtung führt zur
Disqualifikation.
Manipulation der Startnummer, insbesondere zum Nachteil des Aufdruckes, sind verboten.
Für den Olymp. Triathlon haben wir Zeitlimits eingerichtet. Teilnehmer, die diese Limitzeiten verfehlen (Schwimmen+Radfahren: 2h30min / Zielschluss 3h30min) dürfen den Wettkampf
nicht fortsetzen.
§13 Verwarnung
Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer und Aufforderung den Regelverstoß zu
beseitigen. Wird dies ignoriert, folgt Disqualifikation
§14 Zeitstrafe
Bei Verstoß gegen Verbot des Windschattenfahrens: akustisches Signal, Ansprechen mit der
Startnummer, Zeigen der blauen Karte, Mitteilung der Zeitstrafe, Aufforderung den Regelverstoß zu beseitigen (Volks-Distanz 1 min., Olymp. Distanz 2 min.)
Sonstige Vergehen (Mikrozeitstrafe): akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der gelben Karte, Mitteilung der Zeitstrafe, Aufforderung den Regelverstoß zu
beseitigen. Alternativ: Bekanntmachung durch Aushang im Zielbereich (Volks-Distanz 10
Sek., Olymp. Distanz 15 Sek.)
Die Zeitstrafe wird durchgeführt als Addition auf die Endzeit des
Wettkampfteilnehmers.
§15 Disqualifikation
Bei schwerwiegenden Regelverstößen, bei mehr als zwei Zeitstrafen
Es muss vorher keine Verwarnung ausgesprochen werden
Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der roten Karte, Mitteilung der Disqualifikation, Wettkampf kann ohne Wertung fortgesetzt werden
§16 Sofortiger Ausschluß vom laufenden Wettkampf
Wegen grob unsportlichen Verhaltens, Beleidigungen oder Tätlichkeiten
Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der roten Karte unter Aufforderung den Wettkampf sofort zu beenden.
Abschnitt 4: Schwimmen
§18 Allgemeines
Schwimmmütze des Veranstalters ist zu tragen, Startnummer darf nicht getragen werden, Hilfsmittel sind verboten
§19 Start beim Schwimmen
Der Athlet hat in der zugewiesenen Startwelle zu starten.
§20 Bekleidung beim Schwimmen
Männlich: Badehose, weiblich: ein- oder zweiteiliger Badeanzug
Wird ein „Schwimmanzug“ getragen ist dieser nach dem Schwimmen ganz auszuziehen.
Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen nicht übereinander getragen werden
Ist das Schwimmen mit Kälteschutzanzug verboten, darf die Schwimmkleidung keine
Körperstellen unterhalb der Ellbogen und unterhalb der Knie bedecken und die
Schwimmkleidung darf keinen Auftrieb erzeugen.
Abschnitt 5: Radfahren
§22 Allgemeines:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten.
Mindestbekleidung Einteiler oder Oberteil und Hose
Startnummer deutlich sichtbar auf dem Rücken
Gefährliches Fahrverhalten (z. Bsp. rechts überholen) wird als Regelverstoß geahndet
§23 Ausrüstung beim Radfahren
Wird beim Check-In kontrolliert
Helmkamera oder am Fahrrad angebrachte Kameras sind nicht erlaubt
§24 Radhelm
Während des Wettkampfes ist der Helm vor der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zur Abnahme desselben am Eingang WZ 2 geschlossen zu tragen
§25 Windschattenverbot
Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten
§26 Windschattenzone
Ist 12m lang von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermannes bis zur Vorderkante
des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers
Wettkampfteilnehmern ist es nicht gestatten in der Windschattenzone von Rennbegleit-, Medien- oder sonstigen Fahrzeugen zu fahren.
§27 Einfahren und Passieren der Windschattenzone
Windschattenzone des Vordermannes muss so schnell wie möglich durchquert werden, Überholvorgang muss nach 25 Sek. abgeschlossen sein. (Ausnahme 500m vor WZ 2 und
500m hinter WZ 1)
§28 Definition von „Überholt“ beim Radfahren
Wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. Der überholte Athlet muss sich innerhalb 25 Sek. aus dem Windschatten zurückfallen lassen. Ein Kontern gilt als Windschattenfahren.
§29 Blockieren
Ein Athlet blockiert, wenn er als Vorausfahrender ohne Grund in der Mitte der Radstrecke fährt und nachfolgende am Überholen hindert. Rechtsfahrgebot!!!
Abschnitt 6: Laufen
§32 Allgemeines
Der Radhelm darf nicht mit auf die Laufstrecke genommen werden
§33 Ausrüstung beim Laufen
Mindestbekleidung sind Einteiler oder Oberteil und Hose. Die Startnummer ist auf der Vorderseite zu tragen.
Abschnitt 7: Wechselzone
§34 Verhalten in der Wechselzone
Helm ist beim Check-In mit geschlossenem Kinnriemen auf dem Kopf zu tragen
Rad ist am zugewiesenen Platz abzustellen, Helm mit geöffnetem Kinnriemen am Rad
Der Athlet hat -wenn ihm eine Kiste oder adäquates für die Ausrüstung bereitgestellt wird - jegliches bereits genutztes Equipment nach dem Wechsel in der Box bzw. in den entsprechenden Tüten zu verstauen. Nach dem Schwimmen alles Equipment in die
große, gelbe, nummerierte Tüte, nach dem Radfahren alles in die kleine, weiße,
nummerierte Tüte.
Wettkampfteilnehmer dürfen Wechselzonen nur an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Ein- und Ausgängen betreten bzw. verlassen.
Wechselzonen dürfen nur von Teilnehmern, offiziellen Helfern, Kampfrichtern und Rettungs-/Sicherheitskräften betreten werden
Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz ganz ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der Anzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.
Die Teilnehmer haben ihr Rad selbst aufzunehmen. In WZ 2 werden diese vom Ordnungspersonal abgenommen.
Das Aufsteigen aufs Rad hat frühestens nach und das Absteigen vom Rad spätestens vor dem markierten Balken zu erfolgen.
Ein verspäteter Check-In kann dazu führen, dass ein Teilnehmer nicht starten kann.