1. | Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. |
2. | Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters - auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. |
3. | Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhanden kommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein. |
4. | Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. |
5. | Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern (was auch beinhaltet eventuell behördliche Vorgaben betreffend die Startberechtigung der Teilnehmer), verzögert starten, oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, höherer Gewalt, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, so erfolgt eine Rückerstattung der Anmeldegebühren gemäß der Darstellung in Punkt 6. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers, aus welchem Rechtsgrund auch immer, im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. |
6. | Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, zeitlich verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind. Müssen Änderungen der Veranstaltung (beinhaltet auch Verschiebung auf einen anderen Termin und die Umsetzung eventueller behördlicher / gesetzlicher Vorgaben betreffend die Startberechtigung des Teilnehmers) aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, höherer Gewalt, Bedingungen der Wettkampfstrecke, Sicherheitsgründen, oder aus jedem anderen Grund, der außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegt, erfolgen oder die Veranstaltung abgesagt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft. Muss die Veranstaltung abgesagt werden und ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten (Veranstaltungsabsage aufgrund höherer Gewalt, Epidemien, Pandemien oder einer sonstigen Gefährdungslage für Teilnehmer, Zuschauer und Helfer) so wird das Startgeld abzüglich einer Bearbeitungspauschale/Abmeldegebühr in Höhe von 25,00 € zurückerstattet. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht bzw. lediglich in wesentlich geringerer Höhe angefallen ist. Für den Fall, dass die Teilnehmerzahl nachträglich reduziert wird, werden die Teilnehmer, die nicht starten können, vom Veranstalter nicht mit Kosten belastet; d.h. es sind keine Bearbeitungspauschalen/Abmeldegebühren zu bezahlen. |